Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge zwischen der Crond Studios UG (haftungsbeschränkt) (nachfolgend „wir“ oder „Auftragnehmer“) und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“) über die Lieferung von Waren sowie über Werk- und Dienstleistungen in den Bereichen Metallbau, Schlosserei, Lohnschweißen, CAD-Konstruktion, Montage, Instandsetzung und Wartung.
1.2 Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
1.3 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, wir stimmen ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu. Dies gilt auch dann, wenn wir in Kenntnis solcher Bedingungen die Leistung vorbehaltlos erbringen.
1.4 Individuelle Vereinbarungen zwischen den Parteien haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB.
§ 2 Anbieter und Vertragssprache
2.1 Vertragspartner ist die Crond Studios UG (haftungsbeschränkt), Tulpenstraße 1, 93194 Walderbach, vertreten durch die Geschäftsführer Florian Kerscher und Thomas Bauer, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Regensburg unter HRB 20787, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer DE366929143. Telefon: +49 170 8664023, E-Mail: office@crondstudios.de.
2.2 Die Vertragssprache ist Deutsch.
§ 3 Vertragsschluss im Online-Shop
3.1 Die Darstellung der Produkte in unserem Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung.
3.2 Der Bestellvorgang umfasst folgende Schritte: (1) Auswahl der Ware und Ablage im Warenkorb, (2) Eingabe der Kunden-, Liefer- und Rechnungsdaten, (3) Auswahl von Versand- und Zahlungsart, (4) Anzeige einer Bestellübersicht, auf der Sie sämtliche Angaben und den gesamten Warenkorb noch einmal prüfen, über die Schaltfläche „Ändern“ korrigieren und einzelne Positionen entfernen können, (5) Abgabe der verbindlichen Bestellung durch Anklicken der Schaltfläche „zahlungspflichtig bestellen“. Bis zum Anklicken dieser Schaltfläche können Sie den Bestellvorgang jederzeit abbrechen.
3.3 Nach Eingang Ihrer Bestellung senden wir Ihnen eine automatische Empfangsbestätigung per E-Mail. Diese Empfangsbestätigung stellt noch keine Annahme Ihrer Bestellung dar.
3.4 Der Vertrag kommt zustande, wenn wir Ihre Bestellung durch eine gesonderte Auftragsbestätigung in Textform annehmen oder die Ware an Sie versenden. Nehmen wir die Bestellung nicht innerhalb von fünf Werktagen an, gilt sie als abgelehnt; bereits geleistete Zahlungen erstatten wir in diesem Fall unverzüglich zurück.
3.5 Wählen Sie eine Zahlungsart, bei der die Zahlung unmittelbar mit Abgabe der Bestellung ausgelöst wird (insbesondere Sofortüberweisung, PayPal, Kreditkarte), so nehmen wir Ihre Bestellung bereits mit dem Einzug bzw. der Belastung des Zahlbetrags an. Der Vertrag kommt in diesem Fall zu diesem Zeitpunkt zustande.
3.6 Wir speichern den Vertragstext und übersenden ihn Ihnen zusammen mit der Auftragsbestätigung sowie diesen AGB in Textform. Über unsere Website ist der Vertragstext nach Abschluss des Bestellvorgangs nicht mehr abrufbar; bitte bewahren Sie die zugesandten Unterlagen auf.
3.7 Wir haben uns keinen besonderen Verhaltenskodizes unterworfen.
§ 4 Vertragsschluss bei individuellen Angeboten
4.1 Für individuell geplante Metallbau-, Schweiß- und Konstruktionsleistungen erstellen wir auf Anfrage ein schriftliches Angebot.
4.2 An unsere Angebote halten wir uns 14 Tage ab Angebotsdatum gebunden, sofern im Angebot nichts anderes angegeben ist.
4.3 Der Vertrag kommt mit der Auftragserteilung durch den Auftraggeber und unserer Auftragsbestätigung zustande. Die Auftragserteilung soll in Textform erfolgen; E-Mail genügt.
4.4 Im Angebot wird für jede Position angegeben, ob sie zum Festpreis oder nach Einheitspreisen abgerechnet wird. Gegenüber Verbrauchern rechnen wir grundsätzlich zum Festpreis auf Grundlage eines Aufmaßes vor Ort ab.
4.5 Bei Positionen, die nach Einheitspreisen abgerechnet werden, erfolgt vor Rechnungsstellung ein Aufmaß nach den tatsächlich ausgeführten Massen. Abweichungen von bis zu 5 % gegenüber der im Angebot genannten Masse werden zu den vereinbarten Einheitspreisen abgerechnet. Übersteigt die Abweichung 5 %, teilen wir dies dem Auftraggeber vor Ausführung der betroffenen Position in Textform mit. Der Auftraggeber kann die Mehrmenge innerhalb von sieben Tagen ablehnen; in diesem Fall führen wir die Position im ursprünglich angebotenen Umfang aus, soweit dies technisch möglich ist, andernfalls entfällt die Position und die Vergütung mindert sich entsprechend.
§ 5 Konstruktion, Freigabe und Ausführung
5.1 Die Konstruktion und Fertigungsvorbereitung ist eine eigenständige Teilleistung. Wir beginnen mit ihr nach Auftragserteilung, sofern nichts anderes vereinbart ist. Gegenüber Verbrauchern beginnen wir vor Ablauf einer bestehenden Widerrufsfrist nur, wenn der Verbraucher dies ausdrücklich verlangt hat und wir ihn zuvor über seine Pflicht zum Wertersatz nach § 357a Abs. 2 BGB unterrichtet haben. Bei einem außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag muss das Verlangen des Verbrauchers auf einem dauerhaften Datenträger übermittelt werden.
5.2 Vor Fertigungsbeginn legen wir dem Auftraggeber eine Freigabezeichnung vor. Die Fertigung beginnt erst nach dessen Freigabe in Textform. Verzögert sich die Freigabe, verschieben sich vereinbarte Termine entsprechend. Erfolgt die Freigabe nicht innerhalb von zehn Werktagen nach Zugang der Freigabezeichnung, können wir dem Auftraggeber eine angemessene Nachfrist setzen und nach deren fruchtlosem Ablauf eine angemessene Entschädigung nach § 642 BGB verlangen oder den Vertrag nach § 643 BGB aufheben.
5.3 Änderungswünsche nach erteilter Freigabe berechnen wir nach Aufwand zu den bei Vertragsschluss geltenden Stundenverrechnungssätzen von 65,00 EUR netto je Stunde Konstruktion, 65,00 EUR netto je Stunde Werkstatt und 60,00 EUR netto je Stunde Montage zuzüglich Materialkosten. Die Sätze sind Bestandteil des Angebots. Vor Ausführung teilen wir dem Auftraggeber die voraussichtlichen Mehrkosten mit; gegenüber Verbrauchern führen wir Änderungen erst nach deren Bestätigung in Textform aus.
5.4 Der Auftraggeber stellt sicher, dass die von ihm gelieferten Angaben, Maße und Unterlagen zutreffend und vollständig sind. Beruhen Mehraufwendungen auf fehlerhaften Angaben des Auftraggebers, sind diese gesondert zu vergüten.
§ 6 Statik, Standsicherheit und Genehmigungen
6.1 Der Standsicherheitsnachweis, die statische Berechnung sowie der Nachweis der Tragfähigkeit vorhandener Bauteile, an denen unsere Leistung befestigt wird, sind vom Auftraggeber beizubringen, sofern deren Erstellung nicht ausdrücklich Bestandteil unseres Angebots ist.
6.2 Erforderliche behördliche Genehmigungen, Anzeigen und Nachbarzustimmungen holt der Auftraggeber auf eigene Kosten ein, sofern nichts anderes vereinbart ist.
6.3 Vom Auftraggeber oder von Dritten beigebrachte statische Nachweise und Planunterlagen prüfen wir nicht auf inhaltliche Richtigkeit. Wir weisen den Auftraggeber auf offensichtliche Unstimmigkeiten hin, soweit sie uns bei der Ausführung auffallen.
6.4 Ohne prüffähigen Standsicherheitsnachweis und ohne erforderliche Genehmigung beginnen wir die Montage nicht. Verzögerungen hieraus gehen zu Lasten des Auftraggebers; § 642 BGB und § 11.4 bleiben unberührt.
§ 7 Beigestelltes Material des Auftraggebers
7.1 Stellt der Auftraggeber Material bei, steht er für dessen Werkstoffgüte, Schweißeignung und Identität ein. Auf unser Verlangen legt er ein Abnahmeprüfzeugnis 3.1 nach DIN EN 10204 vor.
7.2 Ohne einen solchen Nachweis erfolgt die Verarbeitung auf Risiko des Auftraggebers. Eine über eine Sicht- und Plausibilitätskontrolle hinausgehende Eingangsprüfung schulden wir nicht.
7.3 Ausschuss und Mehraufwand, die auf Eigenschaften des beigestellten Materials zurückzuführen sind, vergütet der Auftraggeber nach Aufwand.
§ 8 Preise und Versandkosten
8.1 Alle Preise verstehen sich in Euro. Gegenüber Verbrauchern sind die im Online-Shop angegebenen Preise Endpreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer. In individuellen Angeboten weisen wir Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer aus.
8.2 Zusätzlich zu den Preisen können Versand- und Lieferkosten anfallen. Diese werden vor Abgabe der Bestellung beziffert ausgewiesen bzw. im individuellen Angebot benannt.
8.3 Bei sperrigen oder schweren Waren, die nicht als Paket versandt werden können, erfolgt die Lieferung per Spedition. Die hierfür anfallenden Kosten werden vor Abgabe der Bestellung beziffert ausgewiesen.
§ 9 Zahlung, Fälligkeit und Verzug
9.1 Im Online-Shop stehen die Zahlungsarten Kreditkarte, PayPal, Klarna und Amazon Pay zur Verfügung. Bei individuellen Aufträgen ist Zahlung per Überweisung möglich, wahlweise als Vorkasse oder auf Rechnung; die im Einzelfall vereinbarte Zahlungsart ergibt sich aus dem Angebot.
9.2 Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.
9.3 Bei individuellen Aufträgen mit einem Auftragswert über 2.000,00 EUR netto sind, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist, folgende Abschlagszahlungen zu leisten: 30 % nach Übergabe der freigegebenen Fertigungszeichnungen, 60 % bei Anzeige der Versand- oder Montagebereitschaft, 10 % nach Abnahme.
9.4 Bei Verbraucherbauverträgen im Sinne der §§ 650i ff. BGB verlangen wir vor Abnahme insgesamt höchstens 90 % der vereinbarten Gesamtvergütung und stellen die Sicherheit nach § 650m Abs. 2 BGB bereits mit der ersten Abschlagsrechnung.
9.5 Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen. Ist der Auftraggeber Unternehmer, können wir zusätzlich die Pauschale nach § 288 Abs. 5 BGB verlangen. Gegenüber Verbrauchern tritt Verzug spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung ein, wenn wir hierauf in der Rechnung besonders hingewiesen haben. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
§ 10 Lieferung, Liefertermine und Gefahrübergang
10.1 Bei Bestellungen im Online-Shop gilt die auf der jeweiligen Artikelseite angegebene Lieferzeit. Ist dort keine Angabe gemacht, liefern wir unverzüglich, spätestens innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsschluss, bei Vereinbarung von Vorkasse ab dem Tag des Zahlungseingangs.
10.2 Bei individuell gefertigten Leistungen nennen wir im Angebot einen Ausführungszeitraum. Ist dort kein Zeitraum genannt, führen wir die Leistung innerhalb von 30 Werktagen ab Erteilung der Freigabe nach § 5.2 aus. Verbindlich ist ein Termin nur, wenn er im Angebot oder in der Auftragsbestätigung ausdrücklich als verbindlich bezeichnet ist.
10.3 Vereinbarte Fristen beginnen frühestens mit Vorliegen aller vom Auftraggeber beizubringenden Unterlagen, Angaben und Nachweise nach § 6, mit Erteilung der Freigabe nach § 5.2 sowie – soweit vereinbart – mit Eingang der Anzahlung.
10.4 Gegenüber Verbrauchern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit Übergabe an den Verbraucher über. Gegenüber Unternehmern geht die Gefahr mit Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person über.
10.5 Wird die Lieferung aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, verzögert, geht die Gefahr mit Anzeige der Versand- bzw. Abholbereitschaft über. Etwaige Lagerkosten trägt in diesem Fall der Auftraggeber. Gegenüber Verbrauchern gilt dies nur, wenn der Verbraucher mit der Annahme in Verzug ist.
§ 11 Montage und Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
11.1 Die für die Montage erforderlichen bauseitigen Leistungen werden im Angebot als eigene Position „Bauseitige Leistungen“ benannt und vom Auftraggeber bestätigt. Hierzu zählen je nach Vorhaben insbesondere der Zugang zur Montagestelle und die Befahrbarkeit der Zufahrt, Baufreiheit im vereinbarten Montagezeitraum, eine geeignete Lager- und Abstellfläche in der Nähe der Montagestelle, Anschlüsse für Strom und Wasser sowie ausreichende Beleuchtung. Soweit im Angebot nichts benannt ist, schuldet der Auftraggeber die nach den örtlichen Verhältnissen üblichen und zumutbaren Mitwirkungshandlungen.
11.2 Vor Bohr-, Stemm-, Schweiß- und Trennarbeiten teilt der Auftraggeber uns unaufgefordert und in Textform den Verlauf verdeckt geführter Leitungen (Strom, Gas, Wasser, Heizung, Daten) sowie die Lage tragender und statisch relevanter Bauteile mit. Verletzt der Auftraggeber diese Pflicht schuldhaft, stellt er uns von Ansprüchen Dritter frei, die hierauf beruhen. Wir zeigen ihm geltend gemachte Ansprüche unverzüglich an und schließen ohne seine Zustimmung keinen Vergleich. § 19 bleibt unberührt.
11.3 Erforderliche Gerüste, Hebezeuge, Absperrungen und Verkehrssicherungsmaßnahmen stellt der Auftraggeber, soweit sie nicht ausdrücklich in unser Angebot aufgenommen sind. Bei Schweiß- und Trennarbeiten in brandgefährdeter Umgebung erteilt der Auftraggeber die erforderliche Erlaubnis und benennt die zu treffenden Schutzmaßnahmen.
11.4 Kann die Montage aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, nicht oder nicht zum vereinbarten Termin ausgeführt werden, berechnen wir die Wartezeit mit 60,00 EUR netto je Stunde und Monteur sowie eine vergebliche An- und Abfahrt mit 1,20 EUR netto je gefahrenem Kilometer. Ansprüche nach § 642 BGB bleiben unberührt.
11.5 Nach der Montage schützt der Auftraggeber unsere Leistung vor Beschädigung durch nachfolgende Gewerke. Schutzfolien auf beschichteten und nichtrostenden Oberflächen sind innerhalb von vier Wochen nach Montage zu entfernen. § 19 bleibt unberührt.
11.6 Die Entsorgung der Verpackungen unserer Leistung übernehmen wir. Die Entsorgung von Ausbaumaterial, Bauschutt und Altteilen obliegt dem Auftraggeber, sofern nichts anderes vereinbart ist.
§ 12 Höhere Gewalt und Selbstbelieferung
12.1 Ereignisse höherer Gewalt, die uns die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, verlängern die Liefer- und Ausführungsfristen um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit. Höhere Gewalt sind unvorhersehbare, von uns nicht zu vertretende Ereignisse wie Naturkatastrophen, Krieg, Epidemien, behördliche Anordnungen und Arbeitskämpfe in unserem Betrieb.
12.2 Wir zeigen dem Auftraggeber den Eintritt und das voraussichtliche Ende der Behinderung unverzüglich an.
12.3 Dauert die Behinderung länger als sechs Wochen, sind beide Parteien berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Bereits erhaltene Gegenleistungen erstatten wir unverzüglich. Weitergehende Ansprüche bestehen nur nach Maßgabe von § 19.
12.4 Werden wir von unserem Vorlieferanten trotz eines vor Vertragsschluss abgeschlossenen kongruenten Deckungsgeschäfts nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig beliefert und haben wir dies nicht zu vertreten, sind wir zum Rücktritt berechtigt. Wir zeigen dem Auftraggeber die Nichtverfügbarkeit unverzüglich an und erstatten bereits erhaltene Gegenleistungen unverzüglich. Weitergehende Ansprüche bestehen nur nach Maßgabe von § 19.
§ 13 Eigentumsvorbehalt und Sicherheiten
13.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
13.2 Ist der Auftraggeber Unternehmer, behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor.
13.3 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und uns über Zugriffe Dritter auf die Ware unverzüglich zu unterrichten.
13.4 Eine Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Auftraggeber erfolgt stets für uns. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht gehörenden Sachen verarbeitet oder untrennbar vermischt, erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswerts der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der übrigen verarbeiteten Sachen.
13.5 Ist der Auftraggeber Unternehmer, ist er berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt uns bereits jetzt die hieraus entstehenden Forderungen gegen seine Abnehmer in Höhe unseres Rechnungswerts ab; wir nehmen die Abtretung an. Zur Einziehung bleibt er ermächtigt, solange er seinen Zahlungspflichten uns gegenüber nachkommt.
13.6 Übersteigt der realisierbare Wert der uns zustehenden Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 10 %, geben wir auf Verlangen des Auftraggebers Sicherheiten nach unserer Wahl frei.
13.7 Bei Leistungen, die mit einem Grundstück oder Bauwerk fest verbunden werden, erlischt der Eigentumsvorbehalt mit dem Einbau. Unser Recht, Sicherheit nach § 650f BGB zu verlangen, bleibt unberührt; es besteht nach § 650f Abs. 6 Nr. 2 BGB nicht, wenn der Auftraggeber eine natürliche Person ist und die Arbeiten der Errichtung oder Instandsetzung eines Einfamilienhauses mit oder ohne Einliegerwohnung dienen.
§ 14 Widerrufsrecht der Verbraucher
14.1 Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen und bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, soweit sich aus den nachfolgenden Absätzen nichts anderes ergibt. Die Einzelheiten ergeben sich aus unserer Widerrufsbelehrung, die zusammen mit dem Muster-Widerrufsformular Bestandteil dieses Vertrages ist und unter www.crondstudios.de/widerruf abrufbar ist. Bei Fernabsatzverträgen stellen wir sie Ihnen vor Abgabe Ihrer Bestellung sowie mit der Auftragsbestätigung in Textform zur Verfügung. Bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen erhalten Sie Widerrufsbelehrung und Muster-Widerrufsformular nach § 312f Abs. 2 BGB auf Papier, sofern Sie einem anderen dauerhaften Datenträger nicht zugestimmt haben.
14.2 Bei Verträgen über die Lieferung von Waren besteht das Widerrufsrecht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB nicht, soweit die Waren nicht vorgefertigt sind und für ihre Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder sie eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind. Artikel, für die dieser Ausschluss gilt, sind im Online-Shop auf der Artikelseite und in der Bestellübersicht als Sonderanfertigung gekennzeichnet.
14.3 Bei Verträgen, deren Schwerpunkt in der Herstellung und Montage eines Werks vor Ort liegt – insbesondere Balkonanlagen, Geländer, Treppen und Toranlagen einschließlich Montage –, besteht ein Widerrufsrecht. Es erlischt nach § 356 Abs. 4 BGB, wenn wir die Leistung vollständig erbracht haben und der Verbraucher vor Beginn der Ausführung ausdrücklich zugestimmt und seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht mit vollständiger Vertragserfüllung verliert. Verlangt der Verbraucher den Beginn der Ausführung vor Ablauf der Widerrufsfrist, schuldet er im Fall des Widerrufs Wertersatz nach § 357a Abs. 2 BGB.
14.4 Das Widerrufsrecht besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 11 BGB ferner nicht bei Verträgen, bei denen der Verbraucher uns ausdrücklich aufgefordert hat, ihn aufzusuchen, um dringende Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten vorzunehmen. Dieser Ausschluss gilt nicht für weitere bei diesem Besuch erbrachte Dienstleistungen, die der Verbraucher nicht ausdrücklich verlangt hat, und nicht für gelieferte Waren, die bei der Instandhaltung oder Reparatur nicht zwingend als Ersatzteile benötigt werden.
14.5 Unternehmern steht kein Widerrufsrecht zu.
§ 15 Aufhebung des Vertrags durch den Auftraggeber
15.1 Bei Werkverträgen und bei Verträgen über die Lieferung nicht vertretbarer, herzustellender Sachen kann der Auftraggeber den Vertrag bis zur Fertigstellung jederzeit kündigen. Die Kündigung bedarf der Textform. Bei Bauverträgen im Sinne des § 650a BGB bedarf die Kündigung der Schriftform (§ 650h BGB).
15.2 In diesem Fall behalten wir gemäß § 648 BGB den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung. Wir müssen uns jedoch dasjenige anrechnen lassen, was wir infolge der Aufhebung des Vertrags an Aufwendungen ersparen oder durch anderweitige Verwendung unserer Arbeitskraft erwerben oder zu erwerben böswillig unterlassen.
15.3 Bereits erbrachte Konstruktions-, Planungs- und Fertigungsvorbereitungsleistungen sowie bereits beschafftes oder verbindlich bestelltes Material und bereits beauftragte Fremdleistungen gelten nicht als ersparte Aufwendungen, soweit sie nicht anderweitig verwendet, abbestellt oder ohne zusätzliche Kosten zurückgegeben werden können. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis unbenommen, dass eine anderweitige Verwendung möglich ist.
15.4 Für den noch nicht erbrachten Teil der Leistung wird gemäß § 648 Satz 3 BGB vermutet, dass uns fünf Prozent der auf diesen Teil entfallenden vereinbarten Vergütung zustehen. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Anspruch entstanden ist; uns bleibt der Nachweis eines höheren Anspruchs vorbehalten.
15.5 Das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 16 Abnahme bei Werkleistungen
16.1 Soweit unsere Leistung der Abnahme bedarf, hat der Auftraggeber das fertiggestellte Werk abzunehmen, sofern nicht wesentliche Mängel vorliegen.
16.2 Das Werk gilt auch dann als abgenommen, wenn wir dem Auftraggeber nach Fertigstellung eine angemessene Frist zur Abnahme gesetzt haben und er die Abnahme innerhalb dieser Frist nicht unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert hat. Ist der Auftraggeber Verbraucher, gilt dies nur, wenn wir ihn zusammen mit der Aufforderung zur Abnahme in Textform auf die Folgen einer nicht erklärten oder ohne Angabe von Mängeln verweigerten Abnahme hingewiesen haben.
§ 17 Mängelansprüche
17.1 Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen über die Mängelhaftung.
17.2 Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. Sie betragen bei neu hergestellten Sachen und bei Werkleistungen zwei Jahre ab Ablieferung bzw. Abnahme und fünf Jahre bei einem Bauwerk sowie bei einer Sache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat. Die gesetzlichen Vorschriften über Hemmung, Neubeginn und Ablauf der Verjährung, insbesondere § 475e BGB, bleiben unberührt.
17.3 Gegenüber Unternehmern beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche ein Jahr ab Ablieferung bzw. Abnahme. Dies gilt nicht für Ansprüche wegen Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Ansprüche wegen vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung, für ein Bauwerk und für Sachen, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet wurden und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben, sowie für gesetzliche Rückgriffsansprüche. Insoweit gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
17.4 Ist der Auftraggeber Kaufmann, gilt ergänzend die Untersuchungs- und Rügepflicht nach § 377 HGB.
§ 18 Pflege, Wartung und Prüfpflichten
18.1 Zur Erhaltung der Oberflächen ist eine regelmäßige Reinigung erforderlich. Wir übergeben dem Auftraggeber mit der Abnahme einen Pflegehinweis. Schäden, die auf unterlassener oder unsachgemäßer Pflege oder auf einer Nutzungsumgebung beruhen, die von der dem Angebot zugrunde liegenden abweicht, sind kein Mangel.
18.2 Bei kraftbetätigten Toranlagen obliegt dem Betreiber die wiederkehrende Prüfung durch einen Sachkundigen nach den einschlägigen Vorschriften. Wartung und wiederkehrende Prüfung sind nicht Bestandteil unserer Leistung, sofern kein Wartungsvertrag geschlossen wurde. Wir weisen den Auftraggeber bei Übergabe auf diese Pflicht hin.
§ 19 Haftung
19.1 Wir haften unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
19.2 Wir haften ferner unbeschränkt nach den jeweils geltenden Vorschriften der Produkthaftung sowie im Umfang einer von uns übernommenen Garantie.
19.3 Bei der leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haften wir der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.
19.4 Im Übrigen ist unsere Haftung ausgeschlossen.
19.5 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten unserer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und sonstigen Erfüllungsgehilfen.
§ 20 Konstruktionsunterlagen und Nutzungsrechte
20.1 An allen von uns erstellten Zeichnungen, CAD-Daten, Berechnungen, Stücklisten und sonstigen Konstruktionsunterlagen behalten wir uns sämtliche Eigentums- und Urheberrechte vor.
20.2 Diese Unterlagen dürfen ohne unsere vorherige Zustimmung in Textform weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht oder zur Ausführung des Vorhabens durch Dritte verwendet werden. Dies gilt auch nach Beendigung oder Aufhebung des Vertrags.
20.3 Mit vollständiger Bezahlung erhält der Auftraggeber ein einfaches, nicht übertragbares und zeitlich unbefristetes Recht, die ihm von uns übergebenen Betriebsunterlagen für Betrieb, Wartung und Instandsetzung des gelieferten Werks zu nutzen. Betriebsunterlagen in diesem Sinne sind insbesondere Stücklisten, Übersichts- und Ersatzteildarstellungen ohne Fertigungsmaße sowie Bedienungs- und Wartungsunterlagen.
20.4 Nicht erfasst sind Fertigungs- und Werkstattzeichnungen, bemaßte technische Zeichnungen, CAD-Daten und Berechnungen. Hieran wird dem Auftraggeber kein Nutzungsrecht eingeräumt; sie bleiben ausschließlich unserem Fertigungsprozess vorbehalten. Dies gilt auch für Zeichnungen, die dem Auftraggeber zur Freigabe nach § 5.2 vorgelegt wurden.
20.5 Übergibt uns der Auftraggeber eigene Zeichnungen, Modelle, Daten oder sonstige Vorgaben, sichert er zu, dass deren Ausführung keine Schutzrechte Dritter verletzt. Verletzt er diese Pflicht schuldhaft, stellt er uns von Ansprüchen Dritter frei, die aus der vertragsgemäßen Ausführung dieser Vorgaben hergeleitet werden. Wir zeigen ihm geltend gemachte Ansprüche unverzüglich an und schließen ohne seine Zustimmung keinen Vergleich.
§ 21 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
21.1 Der Auftraggeber kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif sind oder die in einem Gegenseitigkeitsverhältnis zu unserer Forderung stehen.
21.2 Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Auftraggeber nur ausüben, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Gesetzliche Rechte des Verbrauchers bleiben unberührt.
§ 22 Verbraucherstreitbeilegung
Wir sind nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
§ 23 Schlussbestimmungen
23.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthalts des Verbrauchers gewährte Schutz nicht entzogen wird.
23.2 Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis unser Geschäftssitz. Wir sind berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggebers zu klagen.
23.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, treten an ihre Stelle die gesetzlichen Vorschriften; die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt unberührt.
23.4 Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter www.crondstudios.de/datenschutz.
Stand: 02. September 2026